Klassenpflegschaft
Die Klassenpflegschaft besteht aus den Eltern der Schüler und allen Lehrern, die regelmäßig in der Klasse unterrichten. Im Umfeld der Klasse treten für Schüler und damit auch für Eltern die eigentlichen Probleme des Schulalltags auf. In der Klassenpflegschaft nehmen die Eltern und die Lehrer/innen in vertrauensvoller Zusammenarbeit die gemeinsame Verantwortung für die Erziehung wahr. Sie dient der Pflege enger Verbindungen zwischen Eltern und Schule und hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Eltern und Lehrern in der gemeinsamen Verantwortung für die Schüler der Klasse zu fördern.
Die Eltern der Schüler der Klasse wählen den/die Klassenelternvertreter/in und den/die Stellvertreter/in. Diese/r lädt Klassensprecher/in und seinen/ihre Stellvertreter/in zu geeigneten Tagesordnungspunkten ein. Der/Die Schulleiter/in und der/die Vorsitzende des Elternbeirats sowie seine/ihre Stellvertreter/in sind berechtigt, an den Sitzungen der Klassenpflegschaft teilzunehmen.
Die Klassenpflegschaft tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen (Elternabend).
Der Elternbeirat
Spricht man von Schule, denkt jeder zunächst an Lehrer und Schüler. Doch nach dem Schulgesetz für Baden-Württemberg haben die Eltern nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, an der schulischen Entwicklung mitzuwirken. Die Begegnung zwischen Eltern und Schule findet dabei in Sprechstunden und Elternabenden, in der Schulkonferenz und bei außerschulischen Veranstaltungen statt. Hierbei geht es immer um gegenseitige Information, um Zusammenarbeit und Unterstützung, aber auch um Auseinandersetzung in strittigen Fragen. Elternvertreter und -vertreterinnen sind die offiziellen Gesprächspartner der Schule und haben in dieser Funktion die Möglichkeit mitzuberaten, mitzugestalten und auch Einfluss zu nehmen. Die gewählten Klassenelternvertreterinnen und –vertreter bilden den Elternbeirat der Schule. Dieser wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Er tagt normalerweise zwei Mal im Schuljahr. Seine Aufgaben ergeben sich aus § 57 Schulgesetz
Der Vorstand des Elternbeirats am GSG:
Wir verstehen uns als Team. Um gute Elternarbeit leisten zu können, sind wir auch auf Ihre Anregungen, Wünsche, Kritik und Fragen angewiesen. Schreiben Sie uns an folgende E-Mail-Adresse: elternbeirat@gsg.s.schule-bw.de – wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Schulkonferenz
Während in den verschiedenen Gremien der Schule wie Gesamtlehrerkonferenz, Elternbeirat, Schülerrat jeweils die einzelnen Gruppen unter sich sind, sollen in der Schulkonferenz alle gemeinsam zusammenarbeiten.
Die Schulkonferenz ist paritätisch besetzt. Sie hat z.B. Mitwirkungsrechte bei der Besetzung von Schulleiterstellen. Die Mitwirkungsrechte der Schulkonferenz sind in der Schulkonferenzordnung Baden-Württemberg festgelegt.
Gesamtelternbeirat der Stadt Stuttgart
Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der Elternbeiräte aller Schulen der Stadt Stuttgart bilden den Gesamtelternbeirat. Der Gesamtelternbeirat befasst sich mit Angelegenheiten, die über die Belange der einzelnen Schule hinausgehen.
Schulartenausschuss
Diese Unterarbeitsgruppe des Gesamtelternbeirates begrenzt sich auf Elternbeiratsvorsitzende und Stellvertreter/innen der jeweiligen Schulart.
Landeselternbeirat
Der Landeselternbeirat besteht aus 29 gewählten Mitgliedern und zwar aus jeweils einem Vertreter für jede Schulart aus jedem Oberschulamtsbezirk sowie einem Vertreter der staatlich anerkannten Ersatzschulen. Der Landeselternbeirat berät das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in allgemeinen Fragen des Erziehungs- und Unterrichtswesens.
Arbeitsgemeinschaft der Gymnasien Baden-Württemberg
Die ARGE ist der freiwillige Zusammenschluss aller Elternbeiratsvorsitzenden und Stellvertreter/innen der Gymnasien im Oberschulamtsbereich Stuttgart. In dieser Arbeitsgemeinschaft findet der Erfahrungsaustausch zwischen den gewählten Elternvertretern statt. Der Schwerpunkt liegt jedoch bei den Informationen der Elternvertreter für alle das Gymnasium betreffenden Fragen zu Inhalt, Organisation, Zukunftsentwicklung.
Bundeselternrat
Der Bundeselternrat ist die Arbeitsgemeinschaft der Landeselternvertretungen in Deutschland. Aufgabe ist es, in Zusammenarbeit mit den Landeselternvertretungen alle Fragen,welche die Mitwirkung der Eltern im Schulwesen, die Jugendpflege und den Jugendschutz betreffen, zu erörtern sowie für gegenseitige Unterrichtung und Erfahrungsaustauschzwischen seinen Mitgliedern zu sorgen.